AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Konzertveranstaltungen der
Concerts Pamplona GmbH
(Stand: 13. März 2024)
1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Concerts Pamplona GmbH, geschäftsansässig: Johannistisch 34, 14532 Kleinmachnow, Deutschland, (nachstehend „Veranstalter“) gelten für Vertragsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und Kunden bezüglich solcher Konzertveranstaltungen, für welche der Kunde nach diesen AGB eine Eintrittskarte zu einer Veranstaltung erwirbt. Soweit im Vertrag neben diesen AGB weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten sollen, so haben bei Widersprüchen diese AGB Vorrang vor den weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertrag über den Erwerb einer Eintrittskarte, Berechtigter der Eintrittskarte
2.1 Das Angebot für einen Vertragsabschluss über die Bestellung einer Eintrittskarte für eine konkrete Veranstaltung erklärt der Kunde. Für den Abschluss des Vertrages über den Erwerb einer Eintrittskarte und die Abwicklung der Bestellung, inklusive Versand und Bezahlvorgang, gelten ergänzend zu diesen AGB die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vom Veranstalter zu diesem Zwecke beauftragten Dienstleisters („Ticketing-Partner“), auf welchen bei Abschluss der Bestellung hingewiesen wird und welche ebenfalls Bestandteil des Vertrags über den Erwerb einzelner Eintrittskarten sind. Der Verkauf und die Abwicklung durch den Ticketing-Partner erfolgt im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
2.2 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden im Wege eines einseitigen Rücktrittsrechts zu stornieren, wenn der Kunde gegen vom Veranstalter gemäß dieser AGB aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt oder diese zu umgehen versucht; dies betrifft insbesondere Verstöße gegen Beschränkungen der Menge von Eintrittskarten pro Kunde, das Weiterverkaufsverbot, Umgehungsversuche durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Bestellprofile. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die AGB ist der Veranstalter berechtigt, den Kunden vom Veranstaltungsort zu verweisen und, soweit er Hausrechtsinhaber ist, ein Hausverbot auszusprechen.
2.3 Zum Besuch der Veranstaltung ist nur der Kunde bzw. die von diesem bezeichnete Person auf Grundlage des Vertrages über den Erwerb der Eintrittskarte berechtigt. Der Name des Berechtigten muss auf der Eintrittskarte vermerkt sein. Bei Weiterveräußerung bzw. Weitergabe einer Eintrittskarte sind dem Veranstalter auf dessen Verlangen innerhalb von 10 Tagen Name und Anschrift des neuen Inhabers der Eintrittskarte mitzuteilen. Der Zugang zur Veranstaltung wird nur gewährt, sofern auf der Eintrittskarte der Name des Besuchers der Veranstaltung ausgewiesen ist. Bei einer berechtigten Weitergabe der Eintrittskarte, die Akzeptanz der AGB durch den neuen Inhaber als neuer Vertragspartner erfordert, ist dessen Name auf der Eintrittskarte bei Streichung des bereits aufgeführten Namens einzutragen. Auf Verlangen des Veranstalters ist die Identität des auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Inhabers durch Vorlage eines Lichtbildausweises nachzuweisen; wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist der Veranstalter berechtigt, den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
3. Preisermäßigungen
Ermäßigungsberechtigungen für Preise der Eintrittskarten haben am Veranstaltungstag noch zu bestehen; ein entsprechender Nachweis über die Berechtigung, die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen, ist beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzulegen.
4. Veranstaltungsbesuch, Veranstaltungsort
Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Für den Veranstaltungsort gilt die an diesem einsehbare Hausordnung; Hinweise etwaiger Ordnungskräfte sind zu beachten. Nach Beginn der Veranstaltung besteht bis zur nächsten Veranstaltungspause kein Recht auf Nacheinlass; dabei kann kein Anspruch mehr auf den erworbenen Platz geltend gemacht werden. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die erworbene Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Bei Verlust der Eintrittskarte entfällt die Zugangsberechtigung zum Veranstaltungsort. Für Eintrittskarten, die verfallen sind, erfolgt weder Ersatz noch Erstattung.
5. Bild- und Tonaufnahmen, Recht am eigenen Bild
Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- und Videokameras in den Bereich der Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch mit Mobiltelefonen, sind auch für den privaten Gebrauch untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt bzw. mit den Mitteln des Urheberrechts bzw. des Hausrechts geahndet. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Veranstalter jederzeit Bild- und Tonaufnahmen machen kann und genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ohne Anspruch auf Vergütung die eventuelle Verbreitung der Bildaufnahmen über das Internet, TV-Sender oder andere Veröffentlichungswege.
6. Rückgabe- und Widerrufsrechte
Der Verkauf einer Eintrittskarte für eine Konzertveranstaltung liegt ein Vertrag aus dem Bereich der Freizeitbetätigung vor, bei dem gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht. Dem Kunden als Erwerber einer Eintrittskarte steht daher kein Rückgaberecht gegenüber dem Veranstalter, der Concerts Pamplona GmbH zu. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung der Buchung des Veranstalters bzw. durch dessen beauftragten Ticketing-Partner bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Ein Umtausch der Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
7. Änderung bzw. Ausfall der Veranstaltung
7.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, neben gesetzlichen Ansprüchen, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen, nämlich im Falle höherer Gewalt (wie z.B. bei terroristischen Ereignissen, Streik, Feuer, Umweltkatastrophen, Unwetter, Betriebsstörungen des Veranstaltungsorts, Untersagung oder Abraten der Durchführung bzw. Fortsetzung der Veranstaltung durch öffentliche Stellen und Behörden) oder unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen, wie insbesondere Erkrankung, Absage, Verhinderung oder Tod des oder der aufführenden Künstler abzusagen oder den Termin und/oder den Ort der Veranstaltung zu verlegen.
7.2 Der Veranstalter behält sich bei Verhinderung, Erkrankung oder Tod der aufführenden Künstler eine Umbesetzung bzw. eine Programmänderung, eine Terminverlegung und/oder die Verlegung an einen anderen Veranstaltungsort vor, soweit dies dem Kunden zumutbar ist („Ersatzveranstaltung“); Rücktritts- bzw. Minderungsansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
7.3 In Fällen nach 7.1 und soweit keine Ersatzveranstaltung erfolgt, wird dem Kunden der gezahlte Kaufpreis für die Eintrittskarten erstattet; bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt die Erstattung anteilig. Soweit der Veranstalter die Absage oder den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat, sind sonstige Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
7.4 Steht der in der Eintrittskarte bezeichnete Sitzplatz dem Kunden bei der Veranstaltung nicht zur Verfügung, ist der Veranstalter berechtigt, dem Kunden zumutbaren Ersatz zu gewähren. Der Veranstalter ist berechtigt, soweit erforderlich, die Bestuhlung der Veranstaltung zu ändern bzw. zu erweitern.
7.5 Maßnahmen nach Ziffer 7.2 bis 7.4 trifft der Veranstalter nach billigem Ermessen; gesetzliche Ansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.
8. Beschränkung der Menge an Eintrittskarten pro Kunde, Vertragsstrafe
8.1 Im Rahmen der für die jeweilige Veranstaltung ausgewiesenen Beschränkung der Ticketmenge ist es dem Kunden untersagt - auch nicht z.B. durch Dritte oder unter anderem Namen - die maximal zulässige Anzahl an Eintrittskarten zu überschreiten. Verstößt der Kunde gegen dieses Verbot, ist der Veranstalter berechtigt, von den die Höchstgrenze überschreitenden Anzahl an Eintrittskarten zugrunde liegenden Bestellverträgen zurückzutreten; dabei hat der Veranstalter die Wahl bezüglich welcher konkreten Eintrittskarten des erworbenen Gesamtkontingents er den Rücktritt erklärt.
8.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das nach Ziffer 8.1 bestehende Verbot kann der Veranstalter vom Kunden die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann; dabei ist die Höhe der Vertragsstrafe auf das Vierfache des Gesamtbestellwertes aller der vom Kunden, selbst der durch Dritte, erworbenen Eintrittskarten begrenzt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Etwaige Rückerstattungsansprüche des Kunden kann der Veranstalter mit der Vertragsstrafe verrechnen.
9. Beschränkung zur Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe
9.1 Um insbesondere eine Verbreitung von Eintrittskarten zu angemessenen Preisen zu ermöglichen und deren Weiterverkauf zu überhöhten Preisen zu unterbinden, unterliegt der Weiterverkauf von Eintrittskarten folgenden Beschränkungen, zu deren Einhaltung sich der Kunde verpflichtet:
a. Der Erwerb der Eintrittskarten erfolgt ausschließlich für private Zwecke.
b. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt.
c. Untersagt ist dem Kunden insbesondere, Eintrittskarten
- öffentlich, bei Auktionen, insbesondere im Internet und/oder bei vom Veranstalter nicht autorisierten Plattformen, zum Kauf anzubieten;
- an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer zu veräußern oder weiterzugeben bzw. zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben;
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell, etwa als Werbegeschenk, zu Werbezwecken, Hospitality-Paketen etc., zu nutzen oder nutzen zu lassen; und
- bei erlaubter, privater Weitergabe für nicht mehr als mit 10% Aufschlag zum ursprünglichen Anschaffungspreis zu veräußern.
9.2 Sollte der Veranstalter feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen in Ziffer 9.1 verstoßen hat, kann der Veranstalter die entsprechenden Eintrittskarten sperren und dem Kunden bzw. dem Inhaber der Eintrittskarte entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung verweigern bzw. ihn des Veranstaltungsortes verweisen sowie für jeden Verstoß gegen Ziffer 9.1 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe von bis zu maximal EUR 3.000,- fordern, deren konkrete Höhe der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen und im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Etwaige Rückerstattungsansprüche des Kunden kann der Veranstalter mit der Vertragsstrafe verrechnen.
10. Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit dem Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch den Veranstalter resultieren, sowie im Fall von Produkthaftungsansprüchen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit Bestellungen von Eintrittskarten erhobenen Daten werden gemäß den gültigen Datenschutzbestimmungen zum Zwecke der Abwicklung der Bestellung sowie zur Zahlungsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen können in der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter https://www.concerts-pamplona.com/datenschutz eingesehen werden.
12. Streitbeilegung
Die EU stellt unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Onlineplattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung für Verbraucher zur Verfügung. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Er behält sich vor, an einem solchen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingendes internationales Verbraucherschutzrecht entgegensteht.
13.2 Die Vertragssprache ist deutsch.
13.3 Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht wirksam sein sollten, gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften. Die Rechtsgültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen wird dadurch nicht berührt.